Verliebt, verlobt, versichert: Der rechtliche Beziehungs-Check
Rosen verwelken, gemeinsame Mietverträge bleiben. Wer zusammenzieht oder im Konkubinat lebt, steht vor rechtlichen Fragen, die im Alltag oft untergehen. Wer haftet für die Miete? Braucht es zwingend einen Konkubinatsvertrag? Und ab wann lohnt sich eine gemeinsame Versicherung? Machen Sie den rechtlichen Schnell-Check für Ihre Beziehung – damit Sie sich sicher auf das Wesentliche konzentrieren können.
1. Die gemeinsame Wohnung: Wer unterschreibt den Mietvertrag?
Der Einzug in die erste gemeinsame Wohnung ist ein grosser Schritt. Doch wessen Name gehört unter den Vertrag? Die Antwort hängt stark von Ihrem Beziehungsstatus ab. Hier lohnt sich ein genauer Blick, denn die rechtlichen Folgen sind sehr unterschiedlich.
Szenario A: Sie sind verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft
Hier geniesst Ihr Zuhause einen besonderen gesetzlichen Schutz als «Familienwohnung».
- Automatischer Schutz: Selbst wenn nur einer von Ihnen den Mietvertrag unterschreibt, haben beide Rechte und Pflichten. Der nicht-unterzeichnende Partner kann beispielsweise eine Kündigung anfechten oder eine Erstreckung verlangen.
- Kündigung: Niemand kann die Wohnung allein kündigen. Es braucht immer die ausdrückliche Zustimmung des anderen – egal, wer im Vertrag steht. Auch die Vermieterschaft muss eine Kündigung immer beiden Partnern separat zustellen.
- Unsere Empfehlung: Auch wenn der gesetzliche Schutz stark ist, empfehlen wir aus praktischen Gründen, dass beide unterschreiben. Das schafft klare Verhältnisse bei der Zustellung von Briefen und vermeidet Missverständnisse.
Szenario B: Sie leben im Konkubinat (nicht verheiratet, nicht eingetragen)
Hier gibt es keinen automatischen Schutz, denn rechtlich gesehen gelten Sie als zwei Einzelpersonen. Die Unterschrift entscheidet alles.
- Variante 1: Beide unterschreiben (Solidarhaftung) Das ist der sicherste Weg für Gleichberechtigung. Beide sind vollwertige Mieter mit denselben Rechten.
- Der Nachteil: Sie haften solidarisch. Das heisst, der Vermieter kann den gesamten Mietzins von jeder Person einzeln fordern. Zudem können Sie die Wohnung später nur gemeinsam kündigen – bei einer Trennung müssen sich also beide einig sein.
- Variante 2: Nur einer unterschreibt Wer unterschreibt, ist alleiniger Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Der Partner oder die Partnerin hat gegenüber der Vermieterschaft keine direkten Ansprüche (kein Kündigungsschutz, keine Erstreckung). Rechtlich ist er oder sie eher «Gast» oder Untermieter.
Dextra-Tipp: Für Konkubinatspaare empfehlen wir, dass beide den Vertrag unterzeichnen. Nur so haben beide Partner die Sicherheit, nicht plötzlich aus der Wohnung gewiesen zu werden. Klären Sie aber vorab, wie Sie die Mietkosten aufteilen – idealerweise schriftlich in einem Konkubinatsvertrag.
2. Konkubinat: Warum ein Vertrag wichtig ist
Viele Paare geniessen die Unabhängigkeit ohne Trauschein. Doch Vorsicht: Rechtlich gesehen sind Konkubinatspartner «fremde» Personen. Das Gesetz bietet Ihnen kein Sicherheitsnetz wie bei einer Ehe – es gibt keine automatischen Regelungen für den Unterhalt, die Vermögensaufteilung oder das Erbe.
Das heisst konkret: Ohne schriftliche Abmachung stehen Sie bei einer Trennung oder einem Todesfall oft mit leeren Händen da. Damit die Romantik nicht am Realitäts-Check scheitert, empfehlen wir dringend, selbst für klare Verhältnisse zu sorgen.
Was ist ein Konkubinatsvertrag?
Ein Konkubinatsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin.
Da der Staat keine Regeln für Ihr Zusammenleben vorgibt, definieren Sie hier selbst, was fair ist – für den Alltag, aber auch für den Fall einer Trennung. Ein Konkubinatsvertrag wird rechtlich als sogenannte «einfache Gesellschaft» eingestuft, sofern Sie einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rechte und Pflichten vertraglich festzulegen. Der Vertrag ist formfrei gültig, sollte aber aus Beweisgründen immer schriftlich festgehalten und von beiden unterschrieben werden.
Damit Ihr Vertrag im Ernstfall auch wirklich hilft, sollten Sie die folgenden Punkte regeln. Halten Sie die Punkte kurz und präzise fest:
- Wohnsituation & Miete: Wer ist Hauptmieter? Wie teilen Sie den Mietzins auf? Klären Sie vorab, wer im Trennungsfall in der Wohnung bleiben darf und welche Kündigungsfristen untereinander gelten.
- Eigentum & Inventar: Wem gehört das teure Sofa, wem der Fernseher? Erstellen Sie eine Inventarliste für alles, was Sie in den Haushalt einbringen. Legen Sie fest, wem neu angeschaffte Dinge gehören (Alleineigentum oder Miteigentum).
- Lebenshaltungskosten: Wer zahlt was? Definieren Sie einen fairen Verteilschlüssel für Miete, Strom, Essen und Versicherungen. Ein gemeinsames Haushaltskonto für Fixkosten hat sich in der Praxis bewährt.
- Arbeitsteilung & Ausgleich: Reduziert jemand das Arbeitspensum für Haushalt oder Kinderbetreuung? Vereinbaren Sie eine finanzielle Kompensation oder Vorsorgebeiträge, um spätere Rentenlücken zu vermeiden.
- Trennungsmodalitäten: Niemand denkt gern an das Ende, aber eine Regelung hilft, Streit zu vermeiden. Klären Sie, wie Sie gemeinsames Vermögen aufteilen und ob befristete Unterhaltszahlungen nötig sind.
- Todesfall & Absicherung: Konkubinatspartner erben gesetzlich nichts. Begünstigen Sie sich gegenseitig im Testament und prüfen Sie die Begünstigtenordnung Ihrer Pensionskasse und der Säule 3a.
Gut zu wissen: Leben Sie in einer Dreier-Konstellation? Auch das lässt sich vertraglich absichern. Rechtlich handelt es sich dabei zwar nicht um einen klassischen Konkubinatsvertrag, sondern um einen Vertrag zwischen drei Parteien (wiederum mit Elementen einer «einfachen Gesellschaft»). Das Prinzip bleibt aber gleich: Schriftliche Regeln schaffen Sicherheit für alle Beteiligten.
Dextra-Tipp: Ein Vertrag ist nicht in Stein gemeisselt. Überprüfen Sie ihn alle paar Jahre – besonders wenn sich Ihr Einkommen ändert oder Kinder dazukommen.
3. Versicherungen zusammenlegen und sparen
Doppelt hält besser? Nicht bei Versicherungen. Wenn zwei Haushalte verschmelzen, sind viele Policen plötzlich doppelt vorhanden. Das ist unnötig teuer. Die gute Nachricht: Viele Versicherer behandeln Ehepaare und Konkubinatspaare heute gleich.
Diese Versicherungen können Sie teilen
1. Privathaftpflicht & Hausrat (Kombi-Police) Hier liegt das grösste Sparpotenzial. Statt zwei Einzelpolicen benötigen Sie für den gemeinsamen Haushalt nur noch eine Familien- oder Haushaltspolice.
- Deckungslücken vermeiden: Behalten Sie getrennte Einzelpolicen, kann es bei Schäden in der gemeinsamen Wohnung kompliziert werden (z.B. wenn beide Hauptmieter sind). Eine gemeinsame Police deckt alle im Haushalt lebenden Personen ab und verhindert Lücken.
- Wichtig: Passen Sie unbedingt die Versicherungssumme der Hausratversicherung an. Zwei Wohnungen bedeuten meist mehr Möbel, Kleidung und Elektronik. Ist die Summe zu tief, droht im Schadenfall eine Kürzung wegen Unterversicherung.
2. Rechtsschutzversicherung Auch hier gilt: Ein Haushalt, eine Police.
- Bei Dextra besonders einfach: Unsere Haushaltsdeckung ist unbürokratisch. Alle Personen, die dauerhaft im gleichen Haushalt leben, sind bei einer Haushaltsdeckung automatisch mitversichert. Sie müssen uns die Namen Ihrer Partnerin oder Ihres Partners nicht einmal melden – der gemeinsame Wohnsitz reicht aus.
- Kinder: Auch unmündige Kinder sowie Kinder in Erstausbildung sind mitversichert, selbst wenn sie (z.B. während des Studiums) nicht mehr zu Hause wohnen.
Diese Versicherungen bleiben getrennt
- Krankenkasse: Die Grund- und Zusatzversicherungen sind immer personenbezogen. Hier lohnt sich aber ein Vergleich: Oft gibt es Rabatte, wenn beide bei derselben Kasse versichert sind.
- Motorfahrzeugversicherung: Die Autoversicherung ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an die Person. Bringt jeder ein eigenes Auto mit in die Beziehung, bleiben zwei separate Verträge bestehen.
- Tipp: Prüfen Sie in Ihrer Privathaftpflicht die Deckung für das «Führen fremder Fahrzeuge», wenn Sie oft das Auto des Partners nutzen. Manche Policen schliessen Schäden an Fahrzeugen von Personen im gleichen Haushalt aus.
4. Füreinander sorgen, auch im Ernstfall
Wer entscheidet, wenn Sie es durch einen Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst können? Viele Paare glauben, der Partner oder die Partnerin dürfe automatisch alles regeln. Ein gefährlicher Irrtum. Besonders im Konkubinat haben Sie ohne Dokumente keine gesetzlichen Vertretungsrechte. Im Ernstfall entscheidet dann oft die Behörde (KESB).
Damit Ihre Wünsche zählen und Ihre Liebsten handlungsfähig bleiben, brauchen Sie zwei Dokumente:
A. Der Vorsorgeauftrag (Finanzen & Recht)
Der Vorsorgeauftrag ist das umfassendere Dokument. Er regelt Ihr gesamtes Leben ausserhalb des Spitals.
- Was er regelt: Er bestimmt, wer Ihre Finanzen verwaltet (Rechnungen zahlen, Vermögen verwalten), wer Sie im Rechtsverkehr vertritt (Mietverträge kündigen, Steuererklärung machen) und wer für Ihre persönliche Betreuung sorgt. Ohne dieses Dokument setzt die KESB einen Beistand ein – das muss nicht zwingend Ihr Partner sein.
- Formvorschrift: Das Gesetz ist hier extrem streng. Der Vorsorgeauftrag muss zwingend von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein (oder notariell beurkundet).
B. Die Patientenverfügung (Medizin)
Die Patientenverfügung konzentriert sich rein auf medizinische Fragen. Sie ist die direkte Anweisung an das Behandlungsteam.
- Was sie regelt: Sie legen fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen. Wollen Sie künstlich beatmet werden? Wünschen Sie lebensverlängernde Massnahmen? Zudem bestimmen Sie eine Person, die im Notfall mit den Ärzten spricht.
- Formvorschrift: Hier ist es einfacher. Ein schriftliches Dokument (z. B. eine ausgefüllte Vorlage) mit Datum und Unterschrift genügt.
Dextra-Tipp: Erstellen Sie beides. Regeln Sie im Vorsorgeauftrag das "Büro" und in der Patientenverfügung die "Gesundheit". Bewahren Sie die Originale gut auffindbar auf.