Referenzzins sinkt – sinkt jetzt auch Ihre Miete?
Zum zweiten Mal in diesem Jahr sinkt der Referenzzinssatz in der Schweiz, und zwar auf 1.25%. Damit haben unzählige Mieterinnen und Mieter Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Doch nicht alle profitieren automatisch. Wir zeigen, ob auch Sie Ihre Miete senken lassen können – und wie wir Sie dabei unterstützen
Was ist passiert?
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den Referenzzinssatz per 2. September 2025 von 1.50% auf 1.25% gesenkt. Damit reagieren die Behörden auf die Entwicklung der Hypothekarzinsen, die in den letzten Monaten spürbar zurückgegangen sind. Für laufende Mietverhältnisse bedeutet die Senkung, dass Mietparteien unter Umständen eine Anpassung der Nettomiete verlangen können. Wer bisher einen Mietvertrag auf Basis des höheren Referenzzinssatzes hat, kann nun eine Reduktion verlangen – im Schnitt fast drei Prozent weniger Nettomiete. Doch um von dieser Senkung zu profitieren, müssen Sie aktiv werden.
Was ist der Referenzzinssatz überhaupt?
Der Referenzzinssatz ist die gesetzlich festgelegte Bezugsgrösse für Mietzinsanpassungen aufgrund von Hypothekarzinsänderungen in der Schweiz. Er wird quartalsweise vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) festgelegt und orientiert sich am durchschnittlichen Zinssatz für inländische Hypotheken. Sinkt dieser Wert, haben Mieterinnen und Mieter Anspruch auf eine Mietzinsreduktion – steigt er, darf die Vermieterseite die Mieten entsprechend erhöhen.
Oft wird der Referenzzinssatz mit dem Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB) verwechselt. Beide sind aber nicht identisch: Der Leitzins ist ein geldpolitisches Instrument, mit dem die SNB die Inflation und die allgemeine Kreditvergabe steuert. Der Referenzzinssatz hingegen basiert ausschliesslich auf den tatsächlich abgeschlossenen Hypothekarkrediten und bildet damit die reale Finanzierungssituation der Immobilienbesitzer ab. Während der Leitzins kurzfristige wirtschaftliche Impulse setzt, wirkt der Referenzzinssatz direkt und verbindlich auf die Mietzinsgestaltung.
Wer profitiert von der aktuellen Senkung?
Mit der Anpassung von 1.50 % auf 1.25 % haben all jene Mieterinnen und Mieter einen Anspruch auf Mietreduktion, deren Miete noch auf einem höheren Referenzzinssatz basiert. Im Klartext: Wenn Ihr Mietzins heute noch auf einem Referenzwert von 1.50% oder mehr beruht, können Sie eine Senkung verlangen. Die Reduktion beträgt rechnerisch rund 2.91% des Nettomietzinses.
Doch aufgepasst: Vermieterinnen und Vermieter dürfen gewisse Faktoren gegenrechnen. So können bis zu 40% der Teuerung geltend gemacht werden, ebenso Kosten für Unterhalt, Verwaltung oder wertvermehrende Investitionen.
Für viele Haushalte dürfte die effektive Mietzinsreduktion rund 2% der Nettomiete betragen. Wer zum Beispiel 3000 Franken für eine Vierzimmerwohnung bezahlt, kann dadurch mit einer Ersparnis von etwa 720 Franken pro Jahr rechnen.
So gehen Sie vor
- Mietvertrag prüfen: Schauen Sie nach, auf welchem Referenzzinssatz Ihr Mietzins basiert.
- Anspruch berechnen: Nutzen Sie den Online-Rechner des Mieterinnen- und Mieterverbands, um Ihre mögliche Reduktion zu ermitteln: https://mzr.mieterverband.ch/#checkRentDecrease.entry
- Senkungsbegehren stellen: Reichen Sie ein schriftliches, eingeschriebenes Begehren bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter ein. Wichtig ist, dass Ihr Gesuch rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist eintrifft. (Download Vorlage)
- Antwort abwarten: Die Vermieterseite muss innert 30 Tagen auf Ihr Begehren reagieren. Erfolgt keine Antwort oder wird das Gesuch abgelehnt, haben Sie weitere 30 Tage Zeit, um die Schlichtungsbehörde einzuschalten Das Verfahren ist für Mieterinnen und Mieter kostenlos.
- Rechtsschutz nutzen: Wir unterstützen Sie bei der Berechnung, beim Aufsetzen des Schreibens und – falls nötig – auch bei einem allfälligen Schlichtungsverfahren.
Ausblick
Die Senkung auf 1,25 % dürfte vorerst Bestand haben. Ein weiterer Rückgang ist Stand jetzt unwahrscheinlich. Für Mieterinnen und Mieter heisst das: Jetzt handeln lohnt sich. Wer sein Recht auf Mietzinssenkung geltend macht, kann dauerhaft von tieferen Wohnkosten profitieren.
Unser Fazit
Der neue Referenzzinssatz ist eine gute Nachricht – aber nur für diejenigen, die aktiv werden. Als Rechtsschutzversicherung stehen wir Ihnen zur Seite: Wir helfen beim Prüfen des Mietvertrags, beim Berechnen der möglichen Ersparnis und beim rechtssicheren Durchsetzen Ihres Anspruchs. So stellen Sie sicher, dass die Zinssenkung auch in Ihrem Portemonnaie ankommt.
Anmerkung: Dieser Text erfolgt ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Ob Rechtsansprüche bestehen, bedarf der Prüfung im Einzelfall.
Häufige Sorgen – und unsere Antworten
«Kann mein Vermieter mich kündigen, wenn ich eine Senkung verlange?»
Eine Kündigung aus diesem Grund gilt in aller Regel als missbräuchlich. Wir helfen Ihnen, sich dagegen zu wehren.
«Lohnt sich der Aufwand überhaupt?»
Ja – selbst eine Reduktion von wenigen Prozent summiert sich über Monate und Jahre zu mehreren Hundert oder gar Tausend Franken.
«Was, wenn mein Vermieter mit Kostensteigerungen argumentiert?»
Wir prüfen, ob die geltend gemachten Positionen rechtlich zulässig und korrekt berechnet sind.