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7 wichtige Rechts-Tipps für Ihre Sommerferien

Der Sommer ist da und damit auch die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub. Ob Sie eine Reise ins Ausland planen oder die schöne Schweiz erkunden möchten, es ist wichtig, über Ihre Rechte als Reisende/r Bescheid zu wissen. Hier sind 7 wichtige Tipps, die Ihnen helfen, Ihren Urlaub sorgenfrei zu geniessen.

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Albrecht Lotz
Publiziert am 01.06.2024

Tipp 1: Achten Sie auf Reisewarnungen

Überprüfen Sie vor der Buchung und vor Reiseantritt die aktuellen Reisewarnungen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Das EDA veröffentlicht regelmäßig Informationen zu politischen Entwicklungen, Naturkatastrophen, Gesundheitsrisiken und anderen Themen, die für Reisende relevant sein können. Bei einer aktiven Reisewarnung für Ihr Reiseziel haben Sie möglicherweise ein Anrecht auf kostenlose Stornierung.

Sie können sich zudem die Travel Admin App des EDA herunterladen, welches nützliche Informationen und Dienstleistungen bereitstellt, die nicht nur im Krisenfall weiterhelfen.

Tipp 2: Kennen Sie Ihre Fluggastrechte

Wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird, haben Sie oft Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen.

Im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung ist Ihre Airline verpflichtet, Sie über Ihre Rechte zu informieren und Ihnen mitzuteilen, wo und wie Sie sich beschweren können. Die EU-Fluggastverordnung kommt zur Anwendung, wenn der Flug in der Schweiz oder der EU startet oder wenn eine schweizerische oder EU-Airline in die Schweiz oder in die EU fliegt.

Je nach Fallkonstellation und Flugdistanz kann Anspruch auf Entschädigungen von 250, 400 oder sogar 600 Euro bestehen. Im Weiteren besteht Anspruch auf angemessene Betreuungsleistungen (Verpflegung, Unterbringung inkl. Transfer).

Im Zusammenhang mit den Betreuungsleistungen sollten Sie sich mit der Fluggesellschaft absprechen. Falls eigene Ausgaben getätigt werden müssen, sollten Sie Quittungen verlangen, um diese Ausgaben gegenüber der Fluggesellschaft auszuweisen.

Sofern Sie mit einem Pauschalanbieter reisen, sollten Sie diesen ebenfalls umgehend über die Störung bei der Flugleistung informieren und Unterstützung des Anbieters verlangen.

Die Entschädigungsregel bei Verspätungen beruht auf einem europäischen Gerichtsentscheid. Die schweizerischen Airlines berufen sich deshalb darauf, dass die Entschädigungsregel bei Verspätungen in der Schweiz nicht zur Anwendung kommt.

Bei Flügen ausserhalb des Geltungsbereichs der EU-Fluggastrechteverordnung bedarf es bei Annullationen, Nichtbeförderungen und Verspätungen in der Regel einer einzelfallbezogenen Überprüfung der Rechtslage.

In solchen Fällen kann die Rechtslage durch Ihre Rechtsschutzversicherung geprüft werden. Eine weitere Informationsquelle ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).

Tipp 3: Ihre Rechte bei Pauschalreisen

Bei Buchung einer Pauschalreise in der Schweiz sind Sie durch das Pauschalreisegesetz geschützt. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn sie mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen umfasst: Beförderung, Unterbringung oder eine zusätzliche touristische Leistung. Darüber hinaus muss das Angebot für die Reise zu einem festgelegten Gesamtpreis erfolgen.

Das Gesetz gibt Ihnen das Recht auf Rückerstattung oder alternative Angebote bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen.

Darüber hinaus ist der Reiseveranstalter beispielsweise dazu verpflichtet, Ihnen die Kosten, Leistungen und Konditionen Ihrer Reise transparent zu erläutern, Ihnen Ihre Reisedokumente rechtzeitig zuzuschicken und die Stornierung der Reise vor Reiseantritt (möglicherweise gegen Aufpreis) zu ermöglichen. Die Konditionen bei einer Stornierung müssen Ihnen bekannt gegeben werden.

Bei einer Pauschalreise besteht zudem eine Kundengeldabsicherung für den Fall, dass der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet oder Konkurs geht. Diese Absicherer stellen sicher, dass die Kundengelder im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt sind und Kunden entschädigt werden können. Es empfiehlt sich vor Buchung einer Pauschalreise zu prüfen, ob Ihr Reiseveranstalter einem solchen angeschlossen ist.

In der Schweiz gibt es folgende drei Absicherer:

Tipp 4: Seien Sie bei der Unterkunft wachsam

Sollte Ihre Unterkunft nicht den gebuchten Standards entsprechen oder überbucht sein, haben Sie häufig ebenfalls ein Anrecht auf Entschädigung.

Machen Sie Fotos oder Videos als Beweis für die Mängel der Unterkunft. Notieren Sie spezifische Probleme, wie z.B. Schmutz, defekte Einrichtung, Lärm oder fehlende Annehmlichkeiten, die im Voraus versprochen wurden. Melden Sie die Probleme sofort der Unterkunft und bitten Sie um Abhilfe. Wenn Sie über einen Reiseveranstalter gebucht haben, sollten Sie diesen umgehend schriftlich informieren sowie die Vertretung des Veranstalters vor Ort mit dem Mangel konfrontieren. Dazu ist es ratsam, die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen konsultieren. Die Geltendmachung von Schadenersatz und Reisepreisminderung sollten im Schreiben an den Veranstalter bereits vorsorglich vorbehalten werden.

Nach der Rückkehr in die Schweiz sollten Sie versuchen, eine Reisepreisminderung oder Schadenersatz geltend zu machen, wenn die Mängel erheblich waren. Wenn Sie mit der Antwort des Reiseveranstalters oder der Unterkunft nicht zufrieden sind, kann Ihre Rechtsschutzversicherung weiterhelfen.

Tipp 5: Recht auf Unterstützung bei Notfällen im Ausland

Bei Notfällen im Ausland empfehlen wir Ihnen, sich an die schweizerische Botschaft oder das Konsulat zu wenden. Hier kann Ihnen üblicherweise geholfen werden, wenn Sie Ihren Pass verlieren, Opfer einer Straftat werden oder in eine Notlage geraten. Es ist ratsam, sich vor der Reise über die Kontaktdaten der zuständigen Schweizer Vertretung im Reiseland zu informieren.

Im Falle von Naturkatastrophen, politischen Unruhen oder anderen Krisensituationen können die schweizerischen Vertretungen Unterstützung anbieten, z.B. durch Bereitstellung von Informationen, Koordination von Evakuierungsmaßnahmen oder Unterstützung bei der Rückreise.

Tipp 6: Wissen, was zu tun ist bei Gepäckverlust beim Flug

Informieren Sie die Fluggesellschaft sofort über den Verlust Ihres Gepäcks, indem Sie zum Gepäckservice-Schalter gehen, der normalerweise in der Gepäckausgabe-Halle zu finden ist. Füllen Sie das erforderliche Formular für vermisstes Gepäck aus.

Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie des vermissten Gepäckberichts erhalten. Dies ist wichtig für nachfolgende Schritte, wie etwa das Einreichen von Entschädigungsansprüchen.

Informieren Sie Ihre Unterkunft und bleiben Sie mit der Fluggesellschaft im Kontakt.

Wenn Ihr Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Frist gefunden wird, reichen Sie einen Entschädigungsanspruch bei der Fluggesellschaft ein. Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei, einschliesslich des vermissten Gepäckberichts und der Kaufbelege. Auch hier kann bei internationalen Fluggesellschaften das Montrealer Übereinkommen greifen.

Die Fristen, innerhalb der die Entschädigung gelten gemacht werden muss, sind zum Teil kurz, und können je nach Fall variieren (Verlust, Beschädigung, Verspätung). Aufschluss über die zu beachtenden Fristen geben die Reiseunterlagen sowie allfällige zur Anwendung gelangende internationale Abkommen, wie zum Beispiel das Montrealer Übereinkommen.

Wir empfehlen, sich bei Gepäckverlust frühzeitig an Ihre Rechtsschutzversicherung zu wenden, die Sie laufend unterstützen kann.

Tipp 7: Bereiten Sie sich auf Notfälle vor

Besonders bei Reisen in ferne Länder gilt: Gut vorbereitet ist halb gewonnen.

Informieren Sie sich zudem über VISA-Bestimmungen, erforderliche oder empfohlene Impfungen sowie über gesundheitliche Risiken in dem Zielland.

Bevor Sie verreisen, sollten Sie die Bedingungen Ihrer Reiseversicherung genau prüfen. Stellen Sie sicher, dass Sie für medizinische Notfälle, Stornierungen und Gepäckverlust abgesichert sind. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung kann sinnvoll sein, um mögliche Lücken Ihrer regulären Krankenversicherung zu schliessen. Prüfen Sie vorgängig, ob sich der Abschluss einer Reiseannullationsversicherung (auch Reiserücktrittsversicherung genannt) lohnen kann, um damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihrer Reise Ihr Geld zurückbekommen.

Schliesslich hilft die Rechtsschutzversicherung, dass Sie die oben genannten Rechte auch wirklich durchsetzen können. Sei es z.B. bei Verkehrsunfällen oder ungerechtfertigten Strafen – in fremden Ländern und mit Unternehmen als Gegenpartei kann es schwierig sein, zu Ihrem Recht zu kommen. Hier bietet ein guter Rechtsschutz finanziellen Schutz und fachkundige rechtliche Unterstützung.

Fazit:

Es ist entscheidend, informiert in den Urlaub zu starten. Kenntnis Ihrer Rechte kann Ihnen helfen, unnötigen Stress zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie im Falle von Problemen adäquat reagieren können. Dextra Rechtsschutz wünscht Ihnen einen schönen und reibungslosen Sommerurlaub!

Anmerkung: Dieser Text erfolgt ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Ob Rechtsansprüche bestehen, bedarf der Prüfung im Einzelfall.

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