Gefälschte Markenartikel bestellt: Strafbar?
Achtung bei Fälschungen: Wer diese bestellt, läuft Gefahr, in einen Rechtsstreit mit der Markeninhaberin verwickelt zu werden. Was gilt es zu beachten?
In einer globalisierten Welt werden Waren über den ganzen Erdball hinweg bestellt und verschickt, verschifft und auch in der Schweiz zugestellt. Nun kommt es immer wieder vor, dass sich darunter auch Fälschungen von geschützten Marken befinden. Wer solche Ware in die Schweiz bestellt, läuft Gefahr, durch zollrechtliche Untersuchungen an der Landesgrenze in einen Rechtsstreit mit der Markeninhaberin verwickelt zu werden.
Wieso prüft der Zoll Ihre Ware?
Der Zoll kann bei Verdachtsmomenten Pakete öffnen und untersuchen. Besteht Verdacht auf gefälschte Ware, wird dies der Markeninhaberin gemeldet. Danach ist es gut möglich, dass sich bei Ihnen das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und ein Rechtsanwalt der Markeninhaberin melden.
Was macht der Zoll mit der Ware?
Der Zoll wird die Vernichtung der Ware anordnen. Dagegen können Sie innert 10 Tagen eine begründete Einsprache erheben. Eine Einsprache lohnt sich in aller Regel nicht, ausser Sie sind sich absolut sicher, dass die Ware nicht gefälscht ist. Das Verfahren kann kostspielig werden.
Können Sie sich strafbar machen?
Grundsätzlich ja. Es drohen Busse und Geldstrafe. Im Einzelfall muss dies von einem Anwalt geprüft werden. Bei gewerblichem Handel mit gefälschter Ware drohen höhere Strafen (Geldstrafe und Freiheitsstrafe). Bei hoher Stückzahl (bereits mehrere Artikel der gleichen Ware u.U.) besteht bereits die Gefahr, dass von gewerblichem Handel ausgegangen wird.
Welche Ansprüche kann die Markeninhaberin zivilrechtlich geltend machen?
Die Markeninhaberin kann von Ihnen Schadenersatz verlangen. Die Schadenersatzforderung ist von der Markeninhaberin zu belegen. Oft tun dies die Anwälte der Markeninhaberin nicht, sondern verlangen mit einer Drohkulisse überhöhte, nicht detailliert bezifferte Schadenbeträge, welche einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand halten würden.
In welcher Höhe die geltend gemachten Schadenersatzansprüche allenfalls begründet sein können, lässt sich nicht pauschal beantworten. Man kann versuchen, der Gegenseite einen reduzierten Betrag vorzuschlagen, um einen Prozess zu vermeiden. Oder man entscheidet sich direkt, gar nichts zu bezahlen und das Risiko einer Klage einzugehen. Wenn Sie sich jedoch auf eine Zahlung einigen, dann sollten Sie dies «per Saldo aller Ansprüche in dieser Sache» tun und diese Formulierung schriftlich von der Gegenseite bestätigen lassen.
Wie können Sie sich schützen?
Beim Kauf darauf achten, dass Preise nicht zu sehr vom Marktpreis abweichen und gute Bilder der Ware zur Verfügung gestellt werden.
Was ist mit Ihrer Ware und den Umtrieben?
Sie können bei einer Fälschung keinen Schadenersatz vom Zoll wegen Vernichtung verlangen. Ein Vorgehen gegen die Verkäuferin (insbesondere in Asien) erweist sich als sehr schwierig. Somit bleiben Sie hier mit grosser Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen. Es lohnt sich also nicht, gefälschte Ware bewusst zu bestellen.