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Vorsicht bei Haustürgeschäften via Telefon

Sie werden von einem Anbieter telefonisch kontaktiert, von welchem Sie zuvor noch nie gehört haben und welcher Ihnen etwas verkaufen möchte.

Albrecht Lotz
Publiziert am 06.08.2021
Dextra rechtsschutz haustuergeschaefte telefon illustration

Manche von Ihnen kennen vielleicht die Situation, dass Sie von einem Anbieter telefonisch kontaktiert werden, von welchem Sie zuvor noch nie gehört haben und welcher Ihnen etwas verkaufen möchte, sei dies Wein aus Italien oder einen Eintrag auf einer Website, damit Ihr Unternehmen über Google schneller gefunden werden kann.

Kommt es in einem solchen Fall schliesslich zum Vertragsschluss via Telefon, liegt ein sogenanntes Haustürgeschäft vor. In einem solchen Fall muss Ihnen bewusst sein, dass Ihnen zwar als Privatperson ein gesetzlich festgehaltenes Widerrufsrecht zusteht, jedoch nicht als Unternehmen, da die Bestimmungen über Haustürgeschäfte nur für Verträge über bewegliche Sachen oder Dienstleistungen für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Kunden gelten. Genau aus diesem Grund werden Schweizer Unternehmen immer wieder von ausländischen Anbietern telefonisch kontaktiert, welche Ihnen versprechen, dass Sie mit einem kostenpflichtigen Eintrag auf einer Website mehr Kunden generieren können, da Sie nun viel einfacher gefunden würden. Die Gespräche werden gezielt aufgenommen, damit im Streitfall der mündliche Vertragsschluss bewiesen werden kann. Meist wird man von dem besagten Anbieter mit Fragen buchstäblich zugetextet, bis schliesslich nur noch «Ja» um «Ja» folgt. Wenige Tage später flattert üblicherweise eine horrende Rechnung ins Haus und das Schweizer Unternehmen befindet sich nicht selten in einem auf mehrere Jahre befristeten Vertrag. Hinzu kommt, dass der in Rechnung gestellte Eintrag oft nutzlos ist. Ein Widerruf gestützt auf die Bestimmungen über das Haustürgeschäft ist für ein Unternehmen in einem solchen Fall nicht möglich, was den erwähnten Anbietern bekannt ist und oft gezielt ausgenutzt wird.

Wir empfehlen daher Schweizer Unternehmen, solche Anrufe umgehend zu beenden und auf allfällige Fragen gar nicht erst einzugehen, um unliebsame Ergebnisse zu vermeiden. Sollten Sie sich dennoch einmal in einer solchen Lage wiederfinden, stehen Ihnen unsere Spezialisten sehr gerne zur Seite und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.