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SOS Kündigung: Der Ratgeber für Arbeitnehmer

Eine Kündigung trifft viele Arbeitnehmer unerwartet – und wirft sofort zahlreiche Fragen auf. Gerade jetzt ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und strukturiert vorzugehen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es jetzt ankommt.

Dextra Rechtsschutz Kündigung Hero

In der Schweiz ist der Kündigungsschutz zwar liberaler als in anderen EU-Ländern, aber Sie sind keineswegs schutzlos. Ob Fristen, Sperrzeiten oder finanzielle Ansprüche: Wer seine Rechte kennt, kann entscheidende Fehler vermeiden und oft bares Geld sichern.

Als Rechtsschutzversicherung erleben wir täglich, wie wichtig es ist, jetzt strukturiert und rechtzeitig zu handeln. 

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ruhe bewahren, machen Sie keine voreiligen Zugeständnisse, und unterschreiben Sie nichts überstürzt.
  • Kündigungsgrund klären. Ob wirtschaftliche oder persönliche Gründe vorliegen, kann rechtlich und für Ihr Arbeitszeugnis entscheidend sein.
  • Rechtliche Prüfung: War die Kündigung missbräuchlich oder erfolgte sie während einer Sperrfrist (z. B. bei Krankheit)? Dann kann sie anfechtbar oder ungültig sein – Fristen unbedingt beachten.

Und wenn die Kündigung Bestand hat: 

  • Ferien und Überstunden prüfen. Offene Ansprüche müssen entweder während der Kündigungsfrist bezogen oder ausbezahlt werden.
  • RAV frühzeitig informieren. Melden Sie sich direkt nach Erhalt der Kündigung beim RAV an und beginnen Sie sofort mit der Stellensuche.
  • Rechtliche Unterstützung nutzen. Gerade bei Kündigungen können kleine Details grosse finanzielle Folgen haben.

1. Ruhe bewahren

Bevor Sie juristische Schritte prüfen, ist Ihr Verhalten in den ersten Minuten und Stunden entscheidend:

  • Tief durchatmen: Handeln Sie nicht aus dem Affekt. Emotionale Reaktionen oder gar Beleidigungen können Ihre Position (und Ihr Arbeitszeugnis) nachhaltig verschlechtern.
  • Nichts sofort unterschreiben: Oft werden bei Kündigungsgesprächen direkt "Aufhebungsverträge" oder Bestätigungen vorgelegt. Unterschreiben Sie nichts unter Druck. Verlangen Sie Zeit, um Dokumente in Ruhe zu prüfen oder rechtlich prüfen zu lassen.
  • Empfang nur bestätigen: Wenn Sie unterschreiben müssen, dann nur, um den Erhalt des Kündigungsschreibens zu bestätigen, nicht den Inhalt oder die Gründe. Geht dies nicht bereits aus dem Wortlaut hervor, halten Sie neben der Unterschrift fest, dass Sie mit dieser ausschliesslich den Empfang bestätigen.
  • Keine voreiligen Zugeständnisse: Machen Sie keine Zusagen bezüglich eines vorzeitigen Austritts oder dem Verzicht auf Überstunden.
  • Vorsicht bei Freistellungen: Werden Sie per sofort freigestellt, legt Ihnen der Arbeitgeber oft eine „Saldoklausel“ zur Unterschrift vor. Damit erklären Sie, dass alle gegenseitigen Ansprüche (Ferien, Überstunden, Boni) erledigt sind. Unterschreiben Sie dies niemals sofort! Lassen Sie prüfen, ob Ihre Restferien und Überstunden tatsächlich mit der Freistellung korrekt abgegolten sind oder ob Ihnen noch eine Auszahlung zusteht.

2. Der erste Check: Ist die Kündigung formal korrekt?

In der Schweiz gilt grundsätzlich die Kündigungsfreiheit. Das bedeutet: Ein Arbeitgeber kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne besonderen Grund kündigen. 

Aber: Nicht jede Kündigung ist rechtmässig. Auch wenn in der Schweiz die Kündigungsfreiheit gilt, müssen gewisse Spielregeln eingehalten werden:

  • Form: Eine Kündigung ist grundsätzlich auch mündlich gültig, sofern Ihr Vertrag keine Schriftform vorschreibt. Aus Beweisgründen ist ein Brief jedoch Standard.
  • Begründung: Der Arbeitgeber muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn Sie dies verlangen.
  • Zeitpunkt: Entscheidend für den Fristenlauf ist nicht das Datum auf dem Brief, sondern wann Ihnen die Kündigung zugegangen ist.

3. Warum wurde gekündigt? (Wirtschaftlich vs. Persönlich)

Juristisch und praktisch macht es in der Schweiz einen grossen Unterschied, welcher Grund hinter der Kündigung steckt.

A) Wirtschaftliche Gründe

Hier liegt in der Regel kein Fehlverhalten des Mitarbeitenden vor.

Beispiele: Umstrukturierungen, Stellenabbau oder allgemeine Sparmassnahmen.

Ihre Checkliste:

  • Habe ich noch Anspruch auf einen anteiligen Bonus oder variable Vergütungen?
  • Gibt es ein Konkurrenzverbot, das mich bei der neuen Stellensuche einschränkt?
  • Ab einer gewissen Betriebsgrösse: Existiert ein Sozialplan

Einschätzung: Ein Missbrauch liegt hier selten vor, aber die Abwicklung (Fristen, Zahlungen) muss genau geprüft werden.

B) Persönliche oder leistungsbezogene Gründe

Beispiele: Unzufriedenheit mit der Leistung, Konflikte im Team, Vertrauensverlust oder auch häufige Krankheit.

Kritische Fragen für den Rechtsschutz:

  • Gab es vorherige Abmahnungen, um Ihnen die Chance zur Besserung zu geben?
  • War die Leistungsbeurteilung fair und objektiv?
  • Liegt eine Diskriminierung vor (z. B. Alter, Geschlecht)?
  • Erfolgte die Kündigung während einer Sperrfrist (z. B. während Sie krank waren)? Kündigungen zur Unzeit sind nichtig.

Warum diese Unterscheidung für Sie wichtig ist:

  1. Arbeitszeugnis: Bei wirtschaftlichen Gründen muss im Zeugnis klar stehen, dass die Kündigung betrieblich bedingt war. Das verhindert Spekulationen bei künftigen Arbeitgebern.
  2. RAV-Tage: Wenn Sie "selbstverschuldet" arbeitslos werden (z. B. infolge Fehlverhaltens), kann das RAV Ihre Taggelder für eine gewisse Zeit sperren.
  3. Abfindung/Entschädigung: Bei missbräuchlichen Kündigungen können Sie eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen geltend machen.
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Sind Sie unsicher, ob Ihre Kündigung rechtmässig ist?

Eine frühzeitige juristische Prüfung kann entscheidend sein.
Mit einer Dextra Rechtsschutzversicherung erhalten Sie kompetente Rechtshilfe, jederzeit und ohne Zusatzkosten.

Informieren Sie sich jetzt über unsere Rechtsschutzlösungen oder lassen Sie sich unverbindlich beraten - wir unterstützen Sie gerne.

4. Einsprache gegen die Kündigung: Wann lohnt sich das? 

In der Schweiz beendet eine Kündigung das Arbeitsverhältnis fast immer – selbst wenn sie missbräuchlich ist. Es gibt jedoch zwei entscheidende Ausnahmen, bei denen Sie sofort handeln müssen: 

A) Kündigung zur Unzeit (Sperrfristen)

Es gibt Phasen, in denen der Arbeitgeber gesetzlich nicht kündigen darf. Eine Kündigung, die in diese Sperrfristen fällt, ist rechtlich wirkungslos (nichtig).

  • Krankheit oder Unfall: 30 Tage (1. Dienstjahr), 90 Tage (2.–5. Jahr), 180 Tage (ab 6. Jahr)
  • Schwangerschaft: Während der gesamten Schwangerschaft plus 16 Wochen nach der Geburt
  • Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst: Während des Dienstes sowie 4 Wochen davor und danach, sofern der Dienst mehr als 11 Tage dauert 

Konsequenz: Eine Kündigung während dieser Sperrfristen ist nichtig und damit wirkungslos.
Das Arbeitsverhältnis besteht weiter.

Wichtig:Werden Sie erst während einer bereits laufenden Kündigungsfrist krank, so wird deren Lauf unterbrochen und verlängert sich die Frist um die Dauer der Krankheit (höchstens jedoch bis zum Ende der jeweiligen Sperrfrist).

Hier lohnt sich fast immer eine genaue Prüfung.

B) Missbräuchliche Kündigung

Hier ist die Kündigung zwar formal gültig (das Arbeitsverhältnis endet), aber der Grund ist unzulässig. In diesem Fall können Sie eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen fordern.

Beispiele:

  • Rachekündigung: Weil Sie berechtigte Ansprüche (z.B. Überstunden) eingefordert haben.
  • Diskriminierung: Kündigung aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Religion.
  • Gewerkschaftstätigkeit: Kündigung wegen Engagement in einer Arbeitnehmerorganisation.

Was Sie tun müssen:

Die Fristen im Schweizer Arbeitsrecht sind gnadenlos. Wer zu spät kommt, verliert sein Geld:

  • Spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben
  • Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses innert 180 Tagen Klage einreichen

Wichtig zu wissen: Das Arbeitsverhältnis endet trotzdem. Aber das Gericht kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zusprechen. 

Ab hier gehen wir davon aus, dass die Kündigung Bestand hat und keine Einsprache erhoben wird.

5. Kündigungsfristen: Wann ist der letzte Arbeitstag?

Prüfen Sie zuerst Ihren Arbeitsvertrag oder den Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Falls dort nichts steht, gelten die gesetzlichen Mindestfristen des Obligationenrechts (OR):

  • Während der Probezeit: 7 Tage (Kündigung jederzeit möglich)
  • Im 1. Dienstjahr: 1 Monat (per Monatsende)
  • Im 2.–9. Dienstjahr: 2 Monate (per Monatsende)
  • Ab 10. Dienstjahr: 3 Monate (per Monatsende)

Achtung:

  • Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder individuelle Verträge können andere Fristen vorsehen.
  • Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig.

6. Ferien, Überstunden und Freistellung: Was passiert mit offenen Ansprüchen?

Bei einer Kündigung stellt sich häufig die Frage, was mit noch offenen Ferientagen, Überstunden oder Überzeit passiert. Diese Punkte haben oft direkte finanzielle Auswirkungen und sollten genau geprüft werden.

Ferien während der Kündigungsfrist

Grundsätzlich gilt:
Offene Ferientage sollen wenn möglich während der Kündigungsfrist bezogen werden.

Der Arbeitgeber kann Ferien auch einseitig anordnen, muss dabei jedoch Ihre Interessen berücksichtigen. Sie müssen weiterhin genügend Zeit haben, um aktiv eine neue Stelle zu suchen.

Eine Auszahlung von Ferien ist nur zulässig, wenn ein Bezug faktisch nicht mehr möglich ist – zum Beispiel bei sehr kurzer Kündigungsfrist oder bei einer sofortigen Freistellung.

Überstunden und Überzeit

Überstunden müssen grundsätzlich kompensiert oder ausbezahlt werden.

Möglichkeiten sind:

  • Kompensation durch Freizeit während der Kündigungsfrist
  • Auszahlung mit Lohnzuschlag (in der Regel 25 %, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde)
  • Anrechnung bei einer Freistellung

Wichtig: Überstunden gelten rechtlich nur dann als anerkannt, wenn sie angeordnet oder zumindest geduldet wurden.

Freistellung

Wird ein Arbeitnehmer nach der Kündigung freigestellt, bedeutet das, dass er nicht mehr arbeiten muss, aber weiterhin Lohn erhält.

Dabei gilt:

  • Ferien und Überstunden können grundsätzlich mit der Freistellung verrechnet werden.
  • Ob dies zulässig ist, hängt jedoch von der Dauer der Freistellung und der Anzahl offener Ferien ab.
  • Arbeitnehmer müssen während der Freistellung weiterhin Zeit haben, sich um eine neue Stelle zu bemühen.

Deshalb gilt: Unterschreiben Sie keine Saldoklausel, bevor geklärt ist, ob alle Ferien, Überstunden und sonstigen Ansprüche korrekt berücksichtigt wurden.

Gerade hier entstehen in der Praxis häufig Streitigkeiten über mehrere tausend Franken.

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7. Das RAV: Wie viel Geld erhalte ich – und wie lange?

Melden Sie sich sofort nach Erhalt der Kündigung beim Regionalen Arbeitsvermittlungs-zentrum (RAV). Nicht erst nach dem letzten Arbeitstag.

Warum frühzeitig?

  • Bewerbungspflicht: Sie müssen bereits während der Kündigungsfrist nachweislich nach Stellen suchen und sich um eine neue Arbeit bemühen. In der Praxis werden meist 10 bis 12 qualitativ hochwertige Bewerbungen pro Monat erwartet.
  • Sanktionen: Wer sich zu spät meldet oder keine Bemühungen zeigt, riskiert "Einstelltage" – also Tage ohne Geld. Können Sie für die Zeit der Kündigungsfrist nicht lückenlos nachweisen, dass Sie sich beworben haben, können Ihnen bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit für mehrere Tage Taggelder gestrichen werden. 

Voraussetzungen für Arbeitslosengeld

Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.

1. Beitragszeit erfüllt

Sie müssen in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate angestellt gewesen sein und Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezahlt haben.

Wichtig:

  • Teilzeitarbeit zählt anteilsmässig mit.
  • Mehrere Arbeitsverhältnisse werden zusammengerechnet.
  • Selbstständigkeit ist grundsätzlich nicht versichert.

Wer die Beitragszeit nicht erfüllt, erhält in der Regel keine ordentlichen Taggelder (Ausnahmen bestehen z. B. bei Ausbildung, Krankheit oder Mutterschaft).

2. Vermittlungsfähigkeit

Sie müssen:

  • bereit sein zu arbeiten,
  • in der Lage sein zu arbeiten,
  • und aktiv eine neue Stelle suchen.

Wer z. B. für eine längere Zeit krankgeschrieben und deshalb nicht arbeitsfähig ist, gilt nicht als vermittlungsfähig.

3. Wohnsitz in der Schweiz

Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

4. Anmeldung beim RAV

Sie müssen sich persönlich beim RAV anmelden und die notwendigen Unterlagen einreichen.

Die Anmeldung sollte sofort nach Erhalt der Kündigung erfolgen – spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

Wie viel Arbeitslosengeld erhalte ich?

Sie erhalten sogenannte Taggelder.

Die Höhe beträgt:

80 % des versicherten Lohnes, wenn

  • Sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben
  • oder Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt

70 % des versicherten Lohnes in den übrigen Fällen

Der maximal versicherte Jahreslohn beträgt derzeit CHF 148'200. Alles darüber ist nicht versichert.

Wie lange erhalte ich Geld?

Die Bezugsdauer hängt von Ihrem Alter und Ihrer Beitragszeit ab.

Typische Fälle:

  • Bis 25 Jahre (ohne Unterhaltspflichten): 200 Taggelder
  • Bis 55 Jahre: 400 Taggelder
  • Ab 55 Jahre: 520 Taggelder

Ein Taggeld entspricht in der Regel einem Werktag (ca. 21–22 Taggelder pro Monat).

Berechnungsbeispiel ALV-Taggeld: Bei einem Bruttojahreslohn von 100'000 CHF (monatlich 8'333 CHF) erhalten Sie als 40-jährige Person ohne Unterhaltspflichten ein monatliches Taggeld von 70 % Ihres versicherten Verdienstes, was ca. 5'833 CHF brutto entspricht. Mit 40 Jahren besteht zudem ein Anspruch auf insgesamt 400 Taggelder, womit Sie über einen Zeitraum von etwa 18 bis 19 Monaten finanziell abgesichert sind.

Gibt es eine Wartefrist?

Ja. Zu Beginn gibt es sogenannte Wartetage (unbezahlte Tage). Die allgemeine Wartefrist beträgt 5 Tage. Für Personen ohne Unterhaltspflichten und mit höherem Einkommen kann sie jedoch bis zu 20 Tage betragen.

Zusätzlich kann es zu sogenannten Einstelltagen kommen, wenn:

  • Sie sich zu spät anmelden
  • Sie sich zu wenig bewerben
  • Sie eine zumutbare Stelle ablehnen
  • Das RAV von selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit ausgeht

Diese Tage werden nicht bezahlt.

Ihre Pflichten

Bereits während der Kündigungsfrist müssen Sie:

  • Aktiv Bewerbungen schreiben
  • Ihre Bemühungen dokumentieren
  • An Gesprächen und Programmen teilnehmen

Wer das nicht tut, riskiert finanzielle Kürzungen.

8. Warum Rechtsschutz jetzt entscheidend ist

Ein Kündigungskonflikt ist nicht nur emotional belastend, sondern oft ein Kampf „David gegen Goliath“. Während Arbeitgeber meist über eigene Rechtsabteilungen verfügen, stehen Arbeitnehmer oft allein vor komplexen juristischen Fragen. Eine Rechtsschutzversicherung ist in dieser Phase weniger ein Versicherungsprodukt als vielmehr ein strategischer Partner, der für Waffengleichheit sorgt.

Besonders kritisch ist eine professionelle Begleitung bei:

  • Offenen Lohnansprüchen:  Wenn Boni, Provisionen, variable Vergütungen oder nicht bezahlte Überstunden im Raum stehen. Hier geht es häufig um viel Geld.
  • Missbräuchlichen Kündigungen: Wenn der Verdacht besteht, dass die Kündigung aus unzulässigen Gründen erfolgt ist – etwa wegen Krankheit, Alter, Schwangerschaft oder weil Sie berechtigte Ansprüche eingefordert haben.
  • Existenzbedrohenden Klauseln: Wenn etwa ein Konkurrenzverbot Ihre berufliche Zukunft massiv einschränkt.
  • Arbeitszeugnissen: Ein schlecht formuliertes Zeugnis kann Ihre gesamte weitere Karriere blockieren – hier ist juristisches Feingefühl bei der Nachbesserung entscheidend.

Was Ihnen dieser Schutz konkret bringt: Anstatt aus Sorge vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten auf Ihre Rechte zu verzichten, können Sie Ihre Ansprüche objektiv prüfen lassen. Oft führt bereits eine sachliche, juristisch fundierte Korrespondenz dazu, dass Arbeitgeber einlenken und faire Vergleiche erzielt werden, ohne dass es zu einem langwierigen Prozess kommt.

Fazit: In einer Situation, in der es um Ihre Existenz geht, sichert Ihnen der Rechtsschutz den Zugang zum Recht – unabhängig von Ihrem Kontostand.

Vorlagen

Hier finden Sie einige Musterdokumente und Vorlagen zum Thema Kündigung für Arbeitnehmer, die wir Ihnen kostenfrei zum Download bereit stellen

Anpassung Arbeitszeugnis

Sie möchten Ihr Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber anpassen lassen

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Einforderung Arbeitszeugnis

Sie möchten von Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis erhalten.

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Einsprache Kündigung / Personaldossier

Sie sind mit der Kündigung nicht einverstanden und möchten Einsprache wegen Missbräuchlichkeit erheben.

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Fristlose Kündigung Begründung

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Fristlose Kündigung Einspruch

Sie möchten gegen die fristlose Kündigung Einspruch erheben.

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Verlängerung Kündigungsfrist Krankheit

Sie werden während der Kündigungsfrist krank oder verunfallen.

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Verspätete Zustellung Kündigung

Sie haben Ihre Kündigung verspätet erhalten und möchten daher die Frist verlängern.

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