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Wild-Camping in der Schweiz

Planen Sie diesen Sommer in den Schweizer Bergen zu campen? Hier sind einige Regeln, um Sie vorzubereiten.

Dextra Rechtsschutz Wild Campen
Albrecht Lotz
Publiziert am 05.05.2021

Seit einiger Zeit erfreut sich das Wildcampen in der Schweiz wachsender Beliebtheit.

Dies wirft eine Reihe von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Rechtmässigkeit dieser Praxis.

Um unter dem Sternenhimmel schlafen zu können, muss man zunächst einmal wissen, ob man sich auf privatem oder auf öffentlichem Grund befindet.

Im ersten Fall ist Ihre Anwesenheit nur so lange legal, wie diese vom Grundstückseigentümer geduldet wird. Holen Sie daher vor dem Aufstellen Ihres Zelts dessen Einverständnis ein. Ansonsten ist er berechtigt, Sie zivilrechtlich zu verjagen und strafrechtlich wegen Hausfriedensbruchs anzuzeigen. Im zweiten Fall – mit Ausnahme unseres einzigen Nationalparks, der Naturreservate und der Wildschutzgebiete – werden Sie feststellen, dass das Schweizer Bundesgesetz das Wildniscamping nicht generell verbietet. Es erlaubt es aber auch nicht, und wenn das Zivilrecht den «freien Zugang zu den Wäldern und Weiden anderer» (Art. 699 CC) vorsieht, so ist darauf hinzuweisen, dass diese letztgenannte Bestimmung nur den «Durchgang» behandelt und Fahrzeuge von ihrem Geltungsbereich ausschliesst.

Letztlich sind es die Kantone und Gemeinden, die die Nutzung des öffentlichen Raums in hohem Masse regeln, was die in diesem Bereich beobachteten Gegensätze von einem Ende unseres Landes zum anderen erklärt.
Es ist daher ratsam, Ihren Aufenthalt zu planen, indem Sie sich im Voraus mit den örtlichen Behörden in Verbindung setzen – insbesondere, wenn die örtlichen Vorschriften das Recht zum Zelten auf öffentlichem Grund nicht abdecken. In solchen Fällen ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sein kann (in Bezug auf Ort, Dauer, Ausrüstung usw.). Deren Nichteinhaltung kann eine Busse zur Folge haben.