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Auswirkungen der Zertifikatspflicht im Bereich der Fitnessabonnemente

Die durch den Bundesrat per 13. September 2021 beschlossene Zertifikatspflicht gilt auch für die Kunden der Fitnesscenter. Was muss man als Halter eines Fitness-Abonnements alles beachten?

Michael Schüpbach
Publiziert am 22.09.2021
Dextra rechtsschutz zertifikatspflicht fitnessabonnement illustration

Die durch den Bundesrat per 13. September 2021 beschlossene Zertifikatspflicht gilt auch für die Kunden der Fitnesscenter. Trainieren darf demnach nur noch wer entweder geimpft, genesen oder getestet ist und über ein entsprechendes Zertifikat verfügt. Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate ist unterschiedlich. Für geimpfte Personen beträgt die Dauer 365 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis, während für Genesene die Dauer ab dem positiven Testresultat 180 Tage beträgt.

Personen, welche weder genesen noch geimpft sind, müssen sich das Zertifikat über einen Test beschaffen. Die Gültigkeitsdauer hängt vom durchgeführten Test ab und beträgt beim PCR-Test 72 Stunden und beim Antigen-Schnelltest 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme.

Die nunmehr bestehende Zertifikatspflicht stellt keinen Grund für eine vorzeitige Kündigung des Fitnessabonnements dar. Auch ist das Fitnesscenter nicht zu einer Rückerstattung oder einer Kompensation verpflichtet, wenn ein Mitglied aufgrund eines abgelaufenen oder fehlenden Zertifikats nicht trainieren kann.

Bei der Zertifikatspflicht handelt es sich um eine behördliche Regulierung, welche in die Risikosphäre des Kunden fällt. Das Angebot des Fitnesscenters ist dabei nicht beschränkt und steht allen Mitgliedern offen, welche die behördlichen Voraussetzungen erfüllen. Da dies auch mit regelmässigen Tests erfolgen kann, kann jedes Mitglied diese Voraussetzungen erfüllen.

Mittlerweile bieten gewisse Center gegen eine Gebühr einen Abonnementsstopp an. Dabei ist darauf zu achten, dass die Gebühr, sofern sie nicht in den Vertragsbedingungen definiert ist, nicht übermässig ausfällt und schriftlich vereinbart wird, dass der Stopp bis zur Aufhebung der Zertifikatspflicht seitens der Behörden gilt.

Ein Abonnementsstopp birgt das Risiko, dass bei einem allfälligen Konkurs des Fitnesscenters die aufgeschobene Abonnementsdauer in der Regel nicht mehr bezogen werden könnte.